
Biogasanlage, Quelle: P1r_flickr
Eine Änderung im Erneuerbare Energien Gesetz der Bundesregierung, die seit Januar 2009 in Kraft ist sorgt für große Empörung in der Biogasbranche, die sich bislang im ungebremsten Aufschwung wähnte. Künftig werden große Biogasanlagen mit Kürzungen der Vergütung um 45 Prozent rechnen müssen, was viele Unternehmen an den Rand einer Insolvenz bringen dürfte. Die Bundesregierung plant hingegen kleinere, ländliche Biogasproduzenten in Zukunft stärker zu fördern, zu Nachteil der Großanbieter. Durch diese Einsparungen werden die großen Biogasanlagen, die in der Erzeugung für Biostrom von zentraler Bedeutung sind, immer unattraktiver für private Investoren. „Es ist bislang ein Präzedenzfall in der Bundesrepublik, dass ein Gesetz wie namentlich das EEG nachträglich rückwirkend abgeändert wird, also keine Investitionssicherheiten sowie auch kein Bestandsschutz für entsprechende Biogasanlagen gelten. Der Gesetzgeber hat versagt und aus unserer Sicht das Gesetz verkorkst”, schimpft Thomas Hauthal, Geschäftsstellenleiter der Biogasunion e.V.. Nun scheinen sogar die ambitionierten deutschen Klimaziele in Gefahr zu geraten, bedeutete die Biomasse im vergangenen Jahr doch immerhin vier Prozent der Gesamtstromproduktion. Mit der möglichen Schließung von vielen Großbetrieben, die nicht mehr auf die Subventionen des Bundes setzen können, würde die Bundesregierung ihr Credo von der Energiewende ohne Not gefährden. Eigentlich sollte das Erneuerbare Energien Gesetz die Energiegewinnung aus Wasser, Wind, und Sonne, Geothermie und Biomasse mit festen Vergütungssätzen über die nächsten zwanzig Jahre gegenüber den fossilen Brennstoffen und der Atomkraft entscheidend unter die Arme greifen. Die Sonderregelung für große Biogasproduzenten verwirrt die Branche erheblich. Manche Großproduzenten versuchten nun mit der Aufteilung ihrer Energieparks in mehrere kleinere Einheiten, die Subventionen zu sichern, stießen damit beim Gesetzgeber jedoch auf wenig Gegenliebe. Biogasanlagen-Betreiber, die ihr Großprojekt in mehrere Module aufteilen, um für jede einzelne Einheit höhere Vergütungen zu kassieren, handeln rechtsmissbräuchlich, erklärte das Bundesumweltministerium.
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